Sie pflegt den Gemeinschaftsgeist und die Berufsehre.
Sie strebt ein gutes Verhältnis zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen an.
Sie regelt die Lehrlingsausbildung entsprechend den Vorgaben der Handwerkskammer und überwacht die berufliche Ausbildung.
Sie nimmt die Zwischen- und Gesellenprüfung ab.
Sie wirkt mit bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den Rechtsbestimmungen.
Sie fördert das Genossenschaftswesen im Handwerk.
Sie erstattet über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte.
Sie unterstützt die anderen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sie führt Anordnungen der Handwerkskammer durch und fördert die Durchführung von Vorschriften.
Sie sorgt sich um Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung, um die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu erhöhen.
Sie berät die Vergabestellen der öffentlichen Hand für Lieferungen und Leistungen.
Sie unterstützt das handwerkliche Pressewesen.
Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und ihren Auftraggebern.
Sie wirkt mit in der Mittelstands-, Handwerks-, Energie- und Umweltschutzpolitik.
Sie fördert den Modernisierungsgedanken, das Komfort- und Hygienedenken.
Sie fördert den Einsatz moderner, ernergiesparender und umweltschonender Technologien.
Sie fördert die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch Arbeitsgemeinschaften.
Sie präsentiert durch Öffentlichkeitsarbeit die Branche und dient damit der Imagebildung der SHK - Handwerke.
Sie betreibt umfassende Nachwuchsförderung.