Am 1. August 2008 trat die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung zum „Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase“ in Kraft.
Nach dieser Verordnung darf rückwirkend zum 4. Juli 2008 nur noch zertifiziertes Personal Kontrollen und alle weiteren emissionsrelevanten Tätigkeiten – wie Installation, Instandhaltung, Wartung und die Rückgewinnung der Kältemittel – durchführen.
Auch Unternehmen, die solche Anlagen installieren, warten oder instand halten, müssen sich zertifizieren lassen.
Ein „Behördlich anerkannten Sachkundelehrgang“ fand am 12. – 14.03.2009 in Aschaffenburg für unsere Innungsmitglieder statt.
Siehe hierzu unter „Aktivitäten„.
Vom 1.1.2008 an muss, wie wir bereits mehrfach berichteten, in Bayern jeder, der Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvermögen ausführt, Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz sein.
Dies geht auf die Änderung der VAWS zurück, die im Jahr 2006 durch den Bayerischen Gesetzgeber erlassen wurde. Durch das Tätigwerden des Fachverband SHK Bayern konnte eine zweijährige Übergangsfrist, zu Gunsten der Innungsfachbetriebe, erreicht werden.
Diese Übergangsfrist lief zum 31.12.2007 aus. Um Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz zu werden, muss jeder Betrieb seinen für die Heizölverbraucheranlagen zuständigen technischen Leiter (in der Regel mit Meisterprüfung im SHK-Handwerk) einmal zu einer Fachbetriebsschulung schicken.
Die so genannte Regelüberwachung dieses geschulten Mitarbeiters übernimmt dann turnusmäßig die Überwachungsgemeinschaft SHK.