Die Innung hat die Aufgabe, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und besondere wirtschaftliche und soziale Interessen der Mitglieder zu vertreten.
– Sie pflegt den Gemeinschaftsgeist und die Berufsehre.
– Sie strebt ein gutes Verhältnis zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen an.
– Sie regelt die Lehrlingsausbildung entsprechend den Vorgaben der Handwerkskammer und überwacht die berufliche Ausbildung.
– Sie nimmt die Zwischen- und Gesellenprüfung ab.
– Sie wirkt mit bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den Rechtsbestimmungen.
– Sie fördert das Genossenschaftswesen im Handwerk.
– Sie erstattet über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte.
– Sie unterstützt die anderen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben.
– Sie führt Anordnungen der Handwerkskammer durch und fördert die Durchführung von Vorschriften.
– Sie sorgt sich um Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung, um die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu erhöhen.
– Sie berät die Vergabestellen der öffentlichen Hand für Lieferungen und Leistungen.
– Sie unterstützt das handwerkliche Pressewesen.
– Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Innungsmitglieder und ihren Auftraggebern.
– Sie wirkt mit in der Mittelstands-, Handwerks-, Energie- und Umweltschutzpolitik und fördert den Modernisierungsgedanken, das Komfort- und Hygienedenken sowie den Einsatz moderner, ernergiesparender und umweltschonender Technologien.
– Sie fördert die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch Arbeitsgemeinschaften.
Sie präsentiert durch Öffentlichkeitsarbeit die Branche und dient damit der Imagebildung der SHK – Handwerke.
– Sie betreibt umfassende Nachwuchsförderung.
Dem Vorstand
Die Ausschüsse
Die Sachverständigen